Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenfeindliche Äußerungen in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Während der Veranstaltung sind Ton- und Filmaufnahmen nicht gestattet, um die Privatsphäre aller Teilnehmenden zu respektieren.
Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.