Bildungszeit
Dieser Kurs gilt gemäß § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes – BiZeitG (GVBl. vom 05.07.2021 S. 849) als Bildungsveranstaltung im Sinne der beruflichen Weiterbildung anerkannt. Diese Anerkennung gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. 1 des oben genannten Gesetzes, die bei einem Arbeitgeber im Bundesland Berlin beschäftigt sind.
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Vielen Dank f?r Ihre Empfehlung.